Heise berichtet über die Virtual Law Conference in New York. Was für Nicht-Insider bizarr klingt, ist für die Branche ein wichtiger Business-Bestandteil, der noch in vielen Punkten Regelungsbedarf benötigt. Es geht um virtuelle Güter und darum wie Eigentumsrechte definiert werden. Auch steuer- und bilanzrechtliche Fragen in Bezug auf die virtuelle Leistungserstellung sind vielfach unerklärt. Gleiches gilt für die Wirksamkeit von EULAs.
Zitiert aus heise: “Ausführlich und teilweise kontrovers wurde das Thema der Endnutzerlizenzbedingungen (EULAs) diskutiert. Michael Monahan vertrat die Meinung, dass die Betreiber von virtuellen Welten deren Schöpfer seien und daher die Nutzungsbedingungen weitestgehend frei bestimmen dürften. Joshua Fairfield von der Washington and Lee University School of Law vertrat dazu einen verbraucherfreundlicheren Standpunkt und sagte, auch Britney Spears könne nicht bestimmen, was ein Käufer mit ihrer Musik machen darf und was nicht.”
[via heise]







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